FAQ’s: Häufig gestellte Fragen und Antworten

1. Was bedeutet Selfstorage?

Übersetzt bedeutet es Selbstlagerung. In den 60er Jahren wurde in den USA diese Dienstleistung angeboten. Ziel war und ist es, nicht ständig benötigte Möbel und andere Dinge für eine Zeit lang einzulagern. Platzmangel bei nicht vorhandenen Keller- und Dachbodenräumlichkeiten geben dem Konzept Recht. Es gibt auch immer mehr Menschen, die beruflich flexibel sein müssen, teilweise für bestimmte Zeit ins Ausland möchten/müssen, hier können sie günstig ihre Möbel, sonst. Einrichtungsgegenstände, etc. einlagern. Oft auch sind es Nachlassaufbewahrungen, man kann sich doch nicht von allen Erinnerungen trennen, hat aber zu Hause keinen Platz mehr. Auch gewerbliche Kunden nutzen gerne diesen Service: Aufbewahrungspflichten für Akten z.B. machen dies nötig oder der Einkauf größerer Warenmengen, da günstigere Konditionen, bei uns können sie ein „Zwischenlager“ einrichten.

2. Gibt es Dinge, die ich nicht einlagern darf?

Ja: Es dürfen keine Gegenstände eingelagert sind, die leicht entzündlich sind oder brandfördernd (Feuerwerkskörper, Öle, Treib-, Brennstoffe, Munition jeglicher Art). Keine Lösungsmittel und Lacke, keine Motoren. Keine Lagerung von Altreifen (die gehören fachgerecht entsorgt), hingegen die Einlagerung von Sommer-, bzw. Winterreifen zum Saisonwechsel ist erlaubt. Grundsätzlich dürfen keine Lebensmittel, generell verderbliche Waren eingelagert werden (Ungezieferschutz). Das Lagern von Konserven stellt hingegen kein Problem dar. Alle Lagerungsbedingungen im Detail entnehmen Sie bitte unserem Vertrag und den AGB`s.

3. Können außer mir noch andere in den von mir angemieteten Lagerraum?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, weiteren Personen eine Zutrittsermächtigung zu erteilen. Diese muss in schriftlicher Form hinterlegt werden, auf Nachfrage muss dem Personal bei Kontrolle ein gültiger Lichtbildausweis vorgelegt werden. Diese zutrittsberechtigten Personen haben dann uneingeschränkt Zutritt zu Ihrem Lagerraum (in den ausgewiesenen Öffnungszeiten). Die Weitergabe Ihres Zahlencodes, bzw. Zweitschlüssels Ihres Schlosses geschieht auf eigene Verantwortung. Bei Verlust des Zutrittschips zur Halle der ermächtigten Personen wird ein Betrag in Höhe von 100 Euro fällig, die sofort bar oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten sind. Ersatzchips werden erst auf erneute schriftliche Anweisung des Hauptmieters ausgegeben

4. Kann ich meinen angemieteten Lagerraum auch für eine Verkaufsaktion nutzen?

Nein, das geht aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht.

Einlagerung

1. Was muss ich beim Einlagern meiner Ware beachten?

Bei der Einlagerung von Textilien und Teppichen ist es zu empfehlen, diese mit einem Mottenschutzmittel vor Schädlingsbefall zu schützen. Nutzen Sie Ihren Lagerraum, z.B. Möbel in Einzelteile zu zerlegen, unser Angebot von Kartonagen zum Stapeln zu nutzen. Sie können die volle Höhe Ihres Lagerraumes nutzen.

2. Sind die Gebäude von LAGERADO beheizt?

Ja, im Winter sind die Lagerräume frostsicher beheizt.

3. Sind die Räume klimatisiert?

Nein, unsere Räume sind nicht klimatisiert.

4. Wie hoch sind meine Lagerräume?

Die Boxen sind 3,40 m hoch. Genaue Details gerne auf Nachfragen per Mail oder Telefon.

5. Sind die Lagerräume trocken, kann ich z.B. Akten bedenkenlos einlagern?

Ja, sie können bedenkenlos Akten einlagern, Aktenaufbewahrungskartonagen können Sie bei uns im Büro auch käuflich erwerben.

6. Kann ich meinen Lagerraum z.B. auch für Wein- oder Sektlagerung nutzen?

Ja.

Service

1. Bietet LAGERADO einen Paketannahme-Service?

Ja, wir nehmen gerne gegen schriftlicher Vollmachtserklärung und ohne Gewähr (wir kontrollieren bei größeren Mengen zur Einlagerung für Ihre Boxen nicht die Vollständigkeit der Lieferung und übernehmen auch keine Gewähr).

2. Könnte ich Waren auch aus dem außereuropäischen Ausland bei Ihnen anliefern lassen?

Waren können an LAGERADO versandt werden, allerdings muss sich der Kunde selbst um die Zollpapiere- und Abwicklung kümmern. Größere Mengen müssen von einer Spedition direkt in Ihre Box eingelagert werden (mit entsprechender Vollmacht) oder von Kunden (oder einem Bevollmächtigten) direkt in Empfang genommen werden.

3. Kann ich meinen PKW/LKW für längere Zeit bei Ihnen stehen lassen?

Für das Be- und Entladen können Sie unsere Freiflächen nutzen, auf Nachfrage können wir Ihnen auch Freiflächen und evtl. frei werdende Garagen vermieten. Mindestmietdauer: 4 Wochen.

4. Kann ich bei Ihnen Umzugsmaterialien (Kartons, Klebefolien, sonstiges Verpackungsmaterial) und auch ein Schloß für meine Box kaufen?

Ja, Sie können jegliche Art von Verpackungsmaterial bei uns im Büro käuflich zu handelsüblichen Preisen erhalten. Preise auf Nachfrage, bzw. vor Ort.

5. Kann ich Regale bei Ihnen kaufen oder mieten?

Ja.

6. Kann ich Regale mitbringen und in meinen Lagerraum einbauen?

Sie können stabile Regale in Ihrer Box aufstellen, diese dürfen aber weder an den Trennwänden noch an der Außenwand fixiert oder verschraubt werden.

Sicherheit

1. Sind die LAGERADO-Hallen alarm- und videoüberwacht?

Ja.

2. Gibt es bei LAGERADO einen ‚Wachschutz?

Ja.

3. Kann ich bei LAGERADO auch Wertsachen in einem Tresor einlagern?

Dies ist leider nicht möglich.

4. Bieten Sie eine Versicherung für meine eingelagerte Ware an?

Nein, da Sie ihre eingelagerte Ware über Ihre Hausratversicherung mitversichern können, ansonsten müssen Sie sich bei dem Versicherer Ihres Vertrauens selbst um die Versicherung der eingelagerten Ware bemühen. Wir übernehmen keine Garantie und Versicherungsschutz für eingelagerte Ware.

Transport

1. Kann ich bei Ihnen PKW´s oder LKW´s anmieten?

Ja, wir arbeiten mit einem kompetenten Unternehmen zusammen und haben für Sie günstige Konditionen vereinbart, die sie jederzeit bei uns erfragen können.

2. Bieten Sie kostenlose Transportmöglichkeiten, wie Hub- oder Rollwagen an?

Selbstverständlich stehen Ihnen Transportmöglichkeiten für den Transport Ihrer Ware auf dem Gelände und in der Halle zur Verfügung. Bei mutwilliger Zerstörung, bzw. nicht-fachgerechter Bedienung der Transportmittel wird eine Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt. Auf Grund der Videoüberwachung und Zutrittskontrollen können wir die Benutzung überwachen.

3. Können sie die Ware auch bei mir zu Hause abholen?

An diesem Service wird derzeit noch gearbeitet. Wir können Ihnen aber gerne ein kompetentes Umzugsunternehmen empfehlen, die diesen Service gerne übernehmen.

4. Können sie eingelagerte Ware auch wieder nach Beendigung des Mietverhältnisses bei mir zu Hause anliefern?

Siehe 3.

5. Ist alles ebenerdig zu erreichen in Ihrer Halle?

Ja. Sie können mit Ihrem Wagen direkt an das Rolltor anfahren, dort stehen direkt Transportmittel für Sie zur Verfügung, innerhalb der Halle ist alles barrierefrei zu erreichen.

Vertrag

1. Welche Unterlagen muss ich zum Vertragsabschluss mitbringen?

Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Bei Vertragsabschluss wird sofort die 1. Monatsmiete und Kaution fällig. Dies bitte sofort in bar oder per EC-Kartenzahlung (nur mit PIN) zu entrichten.

2. Muss ich für die Anmietung eines Lagerraumes volljährig sein?

Ja.

3. Wird bei Vertragsabschluss eine Kaution fällig?

Ja, die Höhe der Kaution wird in Höhe von 1 Monatsmiete der anzumietenden Box erhoben.

4. Wie lange ist die Mindestmietdauer?

4 Wochen.

5. Wie kann ich bezahlen?

Die erste Monatsmiete und Kaution wird sofort bei Vertragsabschluss in bar oder per EC-Kartenzahlung vor Ort fällig, ansonsten wird über SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

6. Kann ich meinen Mietvertrag an eine andere Person übertragen?

Nein. Wenn ein anderer Interessent Ihre Lagerräume übernehmen möchte, müssen Sie ordnungsgemäß kündigen (wir versuchen selbstverständlich, eine kundenfreundliche Lösung für eine Auflösung Ihres Mietvertrages zu finden, falls sie einen Nachmieter für Ihre Räume haben). Der neue Mieter muss dann einen Mietvertrag abschließen.

7. Kann ich anderen Personen (z.B. auch einer Spedition) Zutritt zu meinen Lagerräumen gewähren?

Das ist nur nach Rücksprache mit uns und mit schriftlicher Einverständiserklärung möglich. Sie übernehmen die Haftung für eingelagerte und einzulagernde Ware.

8. Was ist, wenn ich meine Lagerräume länger benötige, als gedacht?

Das ist in der Regel kein Problem, sofern Kapazitäten frei sind, bzw. rechtzeitig eine mögliche Verlängerung mitgeteilt wird.

9. Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Je nach Vertragslaufzeit. 4-Wochen-Verträge haben eine Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Ende der Mietperiode.